Abrechnung
 

Abrechnung Psychotherapie

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOÄ).

Bitte beachten Sie, dass für Termine, die nicht 24 Stunden vor Ihrem Termin abgesagt werden, ein Ausfallhonorar von 80€ berechnet wird.

 

 

 

Gesetzliche Krankenkassen

Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen derzeit nicht möglich.

 

 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Versicherung für die Erstattung der Kosten für die Psychotherapie stellt. Wir erstellen dann für Sie den Therapieantrag nach den Regelungen Ihrer Versicherung.

 

 

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Nach der anfänglichen Probatorik (5 Sitzungen) muss seitens der Psychotherapeut*in ein Antrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden, den wir gerne für Sie erstellen. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

 

 

Selbstzahlende

Für Selbstzahlende sind keine weiteren Formalitäten zu beachten. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOÄ). 

Abrechnung Paartherapie

 

Da das Ziel einer Paartherapie im Gegensatz zu einer Psychotherapie nicht die Behandlung einer psychischen Erkrankung ist, werden die Kosten einer Paartherapie nicht von den Krankenkassen übernommen.

 

Umfang und Dauer einer Paartherapie können stark variieren. 

 

 

50 Minuten - 160 € 

 

75 Minuten - 240 €

 

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